Artikel 10 im deutschen Grundgesetz
Meine Post ist privat.
Meine Post ist nur für mich.
Niemand sonst darf meine Post öffnen oder lesen.
Das gilt zum Beispiel für:
- Briefe
- Pakete und Päckchen
- Handy-Nachrichten
- Private E-Mails
Für E-Mails am Arbeits-Platz gelten andere Regeln.
Auch meine Familie darf meine Post nicht lesen.
Auch mein Betreuer darf meine Post nicht lesen.
Es gibt Ausnahmen.
Zum Beispiel:
- Ich habe meinem Betreuer erlaubt, meine Post zu öffnen.
- Das Gericht hat dem Betreuer erlaubt, meine Post zu öffnen.
Dann darf mein Betreuer meine Briefe öffnen und lesen.