Artikel 12: Ich suche mir meinen Beruf selbst aus.

Artikel 12 im deutschen Grundgesetz

Eine Erzieherin liest Kindern vor
Ich darf mir meinen Beruf selbst aussuchen.


Ich darf selbst bestimmen:

Wo möchte ich eine Ausbildung machen?

Wo möchte ich arbeiten?


Der Staat darf mir das nicht vorschreiben.

Andere Menschen dürfen mir das auch nicht vorschreiben.

Aber: Ich habe kein Recht auf einen Arbeitsplatz.

Der Arbeitgeber darf selbst bestimmen, wer für ihn arbeitet.


Dieses Recht gilt nur für deutsche Bürger und Bürgerinnen.

Also für Menschen mit einem deutschen Personalausweis.


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