Artikel 13: Meine Wohnung ist privat.

Artikel 13 im deutschen Grundgesetz

Ein Mann im Rollstuhl in einer offenen Tür
Meine Wohnung ist privat.


Ich habe ein Recht auf meinen privaten Bereich.

Ich bestimme selbst:

  • Wer darf in mein Zimmer?
  • Wer darf in meine Wohnung?
  • Wer darf in mein Haus?

Niemand darf gegen meinen Willen in meine Wohnung kommen.


Auch die Polizei darf nicht einfach in meine Wohnung kommen.

Auch die Polizei muss fragen.

Manchmal muss die Polizei nach Straftaten eine Wohnung durchsuchen.

Dann braucht sie einen Durchsuchungs-Beschluss.

Ein Richter oder eine Richterin kann diesen Beschluss schreiben.

Mit dem Beschluss darf die Polizei auch gegen meinen Willen in meine Wohnung.


Niemand darf mich in meiner Wohnung belauschen.


Lauschen heißt: Heimlich mithören, was ich sage.



Share by: