Artikel 17 a: Der Staat kann bestimmte Grundrechte einschränken. Dafür gibt es strenge Regeln.

Artikel 17 a im deutschen Grundgesetz

durchgestrichenes Bild von einer Demo
Der Staat kann bestimmte Grundrechte einschränken.
Dafür gibt es strenge Regeln.


Sie finden hier in einigen Tagen weitere Informationen.


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