Artikel 17: Ich darf mich beim Staat beschweren. Ich darf den Staat um etwas bitten.

Artikel 17 im deutschen Grundgesetz

Eine Frau sitzt am Tisch und schreibt.
Ich darf mich beim Staat beschweren.
Ich darf den Staat um etwas bitten.


Eine Beschwerde oder Bitte heißt: Petition.



Dafür schreibe ich einen Brief.

Ich schicke den Brief an ein zuständiges Amt.

Oder an die Regierung.

Oder an einen Politiker oder eine Politikerin.

Andere Menschen können den Brief auch unterschreiben.

Damit zeigen die Menschen:

Diese Sache ist uns auch wichtig.


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