Artikel 18: Ich darf nicht gegen die Demokratie in Deutschland kämpfen. Sonst kann der Staat mir Grundrechte wegnehmen.

Artikel 18 im deutschen Grundgesetz

durchgestrichenes Bild von einer Demonstration
Ich darf Grundrechte nicht zum Kampf gegen Demokratie missbrauchen.


Einige Menschen missbrauchen die Grundrechte.

Diese Menschen kämpfen gegen unsere Demokratie und unsere Freiheit.

Demokratie heißt zum Beispiel: Alle dürfen mit bestimmen.


Ein Beispiel:

Einige Menschen demonstrieren gegen die Demokratie.

Diese Menschen wollen eine Diktatur, also einen Staat ohne Wahlen.

Dann darf der Staat gegen diese Menschen vor Gericht klagen.

Das zuständige Gericht heißt: Bundes-Verfassungsgericht.

Das Gericht darf diesen Menschen das Recht auf Demonstration wegnehmen.


Das Bundes-Verfassungsgericht darf diese Rechte wegnehmen:

  • Meinungs-Freiheit, Presse-Freiheit und Lehr-Freiheit (Artikel 5)
  • Versammlungs-Freiheit (Artikel 8)
  • Vereinigungs-Freiheit (Artikel 9)
  • Post-Geheimnis und Telefon-Geheimnis (Artikel 10)
  • Recht auf Eigentum (Artikel 14)
  • Recht auf Asyl (Artikel 16 a)



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