Artikel 5: Ich darf meine Meinung sagen. Die Presse darf über alles berichten. Ich darf mich informieren.

Artikel 5 im deutschen Grundgesetz

Eine Frau und eine Sprechblase
Ich darf meine Meinung sagen.


Ich habe ein Recht auf eine eigene Meinung.

Ich darf meine Meinung sagen.

Ich darf meine Meinung schreiben.


Aber ich darf dabei niemanden beleidigen.

Ich darf nicht die Rechte von anderen Menschen verletzen.


Ein Fernseher mit einer Nachrichten-Sprecherin und einem Gebärden-Dolmetscher
Ich darf mich über alles informieren.


Ich darf mir Informationen suchen.

Dafür benutze ich zum Beispiel:

  • Fernsehen
  • Radio
  • Zeitung
  • Internet



Ein Fernseher mit einer Nachrichten-Sprecherin
Die Presse darf uns über alles informieren.


Presse sind verschiedene Medien.

Zum Beispiel:

  • Fernsehen
  • Radio
  • Zeitung
  • Internet


Ein Fernseher mit einer Nachrichten-Sprecherin
Der Staat darf sich bei einigen Dingen nicht einmischen.


Der Staat darf sich nicht einmischen bei

  • Kunst
  • Wissenschaft
  • Forschung, also wie Wissenschaftler neue Dinge herausfinden wollen
  • Lehre, also zum Beispiel was eine Professorin

       den Studenten und Studentinnen beibringt



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