Artikel 7 im deutschen Grundgesetz
Der Staat bestimmt: So sollen die Schulen arbeiten.
Der Staat hat die Aufsicht über alle Schulen.
Die Bundesländer sind für die Schulen zuständig.
Bundesländer sind zum Beispiel: Hessen, Bayern, Sachsen.
Jedes Bundesland darf selbst über die Schulen entscheiden.
Zum Beispiel bestimmen die Bundesländer:
Was sollen die Schüler und Schülerinnen lernen?
Wieviele Lehrer und Lehrerinnen soll es geben?
Wie bilden wir Lehrer und Lehrerinnen aus?