Artikel 7: Der Staat kontrolliert die Schulen.

Artikel 7 im deutschen Grundgesetz

Eine Lehrerin mit einem Schüler und einer Schülerin
Der Staat bestimmt: So sollen die Schulen arbeiten.


Der Staat hat die Aufsicht über alle Schulen.

Die Bundesländer sind für die Schulen zuständig.

Bundesländer sind zum Beispiel: Hessen, Bayern, Sachsen.


Jedes Bundesland darf selbst über die Schulen entscheiden.

Zum Beispiel bestimmen die Bundesländer:

Was sollen die Schüler und Schülerinnen lernen?

Wieviele Lehrer und Lehrerinnen soll es geben?

Wie bilden wir Lehrer und Lehrerinnen aus?



Ein junger Mann im Rollstuhl und eine Frau schauen auf Bilder von verschiedenen Orten des Glaubens: Eine Kirche, eine Synagoge, eine Moschee, einen Tempel.
Für den Religions-Unterricht gelten besondere Regeln.


Die Erziehungs-Berechtigten bestimmen:

  • Soll mein Kind am Religions-Unterricht teilnehmen?
  • An welchem Religions-Unterricht soll mein Kind teilnehmen?


Erziehungs-Berechtigte können sein:

  • Eltern
  • andere Personen, die ein Gericht bestimmt hat



schwarzes Buch mit einem christlichen Kreuz darauf
Fast alle Schulen müssen Religion unterrichten.


Es gibt Ausnahmen.

Einige Schulen sind bekenntnis-frei.

Bekenntnis-frei heißt:

Die Schule ist unabhängig von Religion.


Die Bundesländer bestimmen die Regeln für den Religions-Unterricht.

Schule
Private Schulen sind erlaubt


Private Schulen brauchen eine Erlaubnis vom Staat.

Eine private Schule müssen sich an bestimmte Regeln halten.

Dann muss der Staat die privaten Schulen erlauben.


Es gibt keine Vorschule mehr.


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