Artikel 8: Wir dürfen uns versammeln. Wir dürfen demonstrieren.

Artikel 8 im deutschen Grundgesetz

Eine Demonstration
Wir dürfen uns versammeln.
Wir dürfen demonstrieren.


Wir haben das Recht, uns zu versammeln.

Wir können zum Beispiel an einer Demonstration teilnehmen.

Oder eine Demonstration organisieren.


Ich darf mich auch aus anderen Gründen mit Menschen treffen.

Der Staat darf sich da nicht einmischen.

Ich bestimme selbst, mit wem ich mich treffe.

Im Grundgesetz heißt das: Versammlungs-Freiheit


Aber:

Das Treffen oder die Demonstration muss friedlich sein.

Wir dürfen keine Waffen dabei haben.

Wir müssen uns an Regeln halten.


Dieses Recht gilt nur deutsche Bürger und Bürgerinnen.

Also für Menschen mit einem deutschen Personalausweis.



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