Artikel 2 im deutschen Grundgesetz
Ich darf so sein, wie ich will.
Ich darf so leben, wie ich will.
Der Staat darf mir nicht sagen: So musst Du leben.
Ich entscheide selbst:
- Ich darf alleine wohnen oder in einer Wohngemeinschaft.
- Ich darf mir mein Hobby selbst aussuchen.
- Ich darf Männer oder Frauen lieben.
- Ich darf selbst entscheiden, ob ich heirate.
Aber: Ich muss die Rechte von anderen Menschen beachten.
Ich darf nicht gegen das Gesetz verstoßen.
Ich habe das Recht auf ein Leben ohne Gewalt.
Ich habe das Recht zu leben.
Niemand darf mir wehtun.
Auch die Polizei darf mir nicht wehtun.
Ich habe das Recht auf ein Leben ohne Gewalt.
Es gibt viele verschiedene Arten von Gewalt.
Zum Beispiel:
- schlagen
- schubsen
- drohen
- sexuelle Gewalt
- schlimme Sachen sagen oder beleidigen
Gewalt ist verboten.