Artikel 2: Ich darf so leben, wie ich will. Ohne Gewalt und frei.

Artikel 2 im deutschen Grundgesetz

Eine Frau mit schwarzen Locken, einer Perlenkette und einem grünen T-Shirt breitet selbstbewusst die Arme aus.
Ich darf so sein, wie ich will.


Ich darf so leben, wie ich will.

Der Staat darf mir nicht sagen: So musst Du leben.

Ich entscheide selbst:

  • Ich darf alleine wohnen oder in einer Wohngemeinschaft.
  • Ich darf mir mein Hobby selbst aussuchen.
  • Ich darf Männer oder Frauen lieben.
  • Ich darf selbst entscheiden, ob ich heirate.


Aber: Ich muss die Rechte von anderen Menschen beachten.

Ich darf nicht gegen das Gesetz verstoßen.


Ein junger Mensch steht hinter einem jungen Menschen im Rollstuhl. Der Mensch im Rollstuhl heben abwehrend seine Hände hoch. Der stehende Mensch guckt böse. Die beiden halten zusammen.
Ich habe das Recht auf ein Leben ohne Gewalt.


Ich habe das Recht zu leben.

Niemand darf mir wehtun.

Auch die Polizei darf mir nicht wehtun.

Ich habe das Recht auf ein Leben ohne Gewalt.


Es gibt viele verschiedene Arten von Gewalt.

Zum Beispiel:

  • schlagen
  • schubsen
  • drohen
  • sexuelle Gewalt
  • schlimme Sachen sagen oder beleidigen


Gewalt ist verboten.


Ein junger Mensch im Rollstuhl von hinten. Er streckt selbstbewusst beide Hände nach oben.
Ich habe das Recht, frei zu sein.


Niemand darf mich einsperren.


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