Artikel 11: Ich bestimme selbst, wo ich wohnen möchte.

Artikel 11 im deutschen Grundgesetz

Zwei Ortseingangs-Schilder. Auf dem einen Schild steht: Hauptstadt Berlin. Auf dem anderen Schild steht: Limburg an der Lahn.
Ich bestimme selbst, wo ich lebe.


Ich darf meinen Wohnort in Deutschland selbst bestimmen.

Ich darf in Deutschland reisen, wohin ich will.


Dieses Recht gilt nur für deutsche Bürger und Bürgerinnen.

Also für Menschen mit einem deutschen Personalausweis.


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