Artikel 10 im deutschen Grundgesetz

Meine Post ist privat.
Meine Post ist nur für mich.
Niemand sonst darf meine Post öffnen oder lesen.
Das gilt zum Beispiel für:
- Briefe
- Pakete und Päckchen
- Handy-Nachrichten
- Private E-Mails
Für E-Mails am Arbeits-Platz gelten andere Regeln.
Auch meine Familie darf meine Post nicht lesen.
Auch mein Betreuer darf meine Post nicht lesen.
Es gibt Ausnahmen.
Zum Beispiel:
- Ich habe meinem Betreuer erlaubt, meine Post zu öffnen.
- Das Gericht hat dem Betreuer erlaubt, meine Post zu öffnen.
- Dann darf mein Betreuer meine Briefe öffnen und lesen.

Niemand darf gegen meinen Willen zuhören, wenn ich telefoniere.
Für meine Telefonate gelten die gleichen Regeln wie für meine Post.
Meine Telefonate sind privat.
Niemand darf gegen meinen Willen zuhören.
Auch meine Familie darf nicht zuhören.
- Auch mein Betreuer darf
nicht zuhören.