Artikel 11 im deutschen Grundgesetz


Zwei gelbe Ortsschilder auf blauem Hintergrund. Links steht: ‚Limburg an der Lahn‘. Rechts steht: ‚Hauptstadt Berlin‘.

Ich bestimme selbst, wo ich lebe.

Ich darf meinen Wohnort in Deutschland selbst bestimmen.

Ich darf in Deutschland reisen, wohin ich will.


Dieses Recht gilt nur für deutsche Bürger und Bürgerinnen.

  • Also für Menschen mit einem deutschen Personalausweis.