Artikel 12 im deutschen Grundgesetz

Ich darf mir meinen Beruf selbst aussuchen.
Ich darf selbst bestimmen:
Wo möchte ich eine Ausbildung machen?
Wo möchte ich arbeiten?
Der Staat darf mir das nicht vorschreiben.
Andere Menschen dürfen mir das auch nicht vorschreiben.
Aber: Ich habe kein Recht auf einen Arbeitsplatz.
Der Arbeitgeber darf selbst bestimmen, wer für ihn arbeitet.
Dieses Recht gilt nur für deutsche Bürger und Bürgerinnen.
- Also für Menschen mit einem deutschen Personalausweis.