Artikel 17 im deutschen Grundgesetz


Eine Frau mit dunklen Locken und grünem Kleid sitzt an einem Tisch, hält einen Stift an ihre Lippen und schaut konzentriert auf ein Blatt Papier vor ihr.

Ich darf mich beim Staat beschweren.

Ich darf den Staat um etwas bitten.

Eine Beschwerde oder Bitte heißt: Petition.


Dafür schreibe ich einen Brief.

Ich schicke den Brief an ein zuständiges Amt.

Oder an die Regierung.

Oder an einen Politiker oder eine Politikerin.

Andere Menschen können den Brief auch unterschreiben.

Damit zeigen die Menschen:

Diese Sache ist uns auch wichtig.