Artikel 2 im deutschen Grundgesetz


Illustration einer Frau mit kurzen lockigen Haaren, grüner Bluse und Perlenkette, die beide Arme offen hebt, als würde sie etwas erklären oder betonen.

Ich darf so sein, wie ich will.

Ich darf so leben, wie ich will.

Der Staat darf mir nicht sagen: So musst Du leben.

Ich entscheide selbst:

  • Ich darf alleine wohnen oder in einer Wohngemeinschaft.
  • Ich darf mir mein Hobby selbst aussuchen.
  • Ich darf Männer oder Frauen lieben.
  • Ich darf selbst entscheiden, ob ich heirate.


Aber: Ich muss die Rechte von anderen Menschen beachten.

Ich darf nicht gegen das Gesetz verstoßen.

Ein junger Mensch mit dunklen Locken steht hinter einem jungen Mann im Rollstuhl. Der junge Mann trägt eine graue Mütze, hebt beide Hände abwehrend und schaut skeptisch.

Ich habe das Recht auf ein Leben ohne Gewalt.

Ich habe das Recht zu leben.

Niemand darf mir wehtun.

Auch die Polizei darf mir nicht wehtun.

Ich habe das Recht auf ein Leben ohne Gewalt.


Es gibt viele verschiedene Arten von Gewalt.

Zum Beispiel:

  • schlagen
  • schubsen
  • drohen
  • sexuelle Gewalt
  • schlimme Sachen sagen oder beleidigen


Gewalt ist verboten.

Ein junger Mensch mit grauer Mütze sitzt im Rollstuhl und reckt beide Arme siegreich in die Luft. Die Person ist von hinten zu sehen.

Ich habe das Recht, frei zu sein.

Niemand darf mich einsperren.