Artikel 5 im deutschen Grundgesetz


Gezeichnetes Porträt einer lächelnden Frau mit kurzen schwarzen Locken, grüner Bluse und Perlenkette. Rechts neben ihrem Kopf befindet sich eine leere Sprechblase.

Ich darf meine Meinung sagen.

Ich habe ein Recht auf eine eigene Meinung.

Ich darf meine Meinung sagen.

Ich darf meine Meinung schreiben.


Aber ich darf dabei niemanden beleidigen.

Ich darf nicht die Rechte von anderen Menschen verletzen.

Ein Fernseher zeigt eine Nachrichtensendung mit einer Moderatorin in lila Oberteil und einem Gebäude im Hintergrund. Rechts im Bild steht ein Mann im orangefarbenen Pullover, der in Gebärdensprache dolmetscht.

Ich darf mich über alles informieren.

Ich darf mir Informationen suchen.

Dafür benutze ich zum Beispiel:

  • Fernsehen
  • Radio
  • Zeitung
  • Internet
Ein Fernseher zeigt eine Nachrichtensendung mit einer Moderatorin in lila Oberteil vor einem Hintergrundbild des Bundestagsgebäudes.

Die Presse darf uns über alles informieren.

Presse sind verschiedene Medien.

Zum Beispiel:

  • Fernsehen
  • Radio
  • Zeitung
  • Internet
Ein Fernseher zeigt eine Nachrichtensendung mit einer Moderatorin in lila Oberteil vor einem Hintergrundbild des Bundestagsgebäudes.

Der Staat darf sich bei einigen Dingen nicht einmischen.

Der Staat darf sich nicht einmischen bei

  • Kunst
  • Wissenschaft
  • Forschung, also wie Wissenschaftler neue Dinge herausfinden wollen
  • Lehre, also zum Beispiel was eine Professorin

    den Studenten und Studentinnen beibringt