Artikel 6 im deutschen Grundgesetz


Eine diverse Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kleinkindern, alle lächeln. Ein Erwachsener trägt grün, der andere blau, die Kinder tragen Orange.

Ich entscheide selbst: Möchte ich heiraten? Möchte ich Kinder haben?

Der Staat schützt Ehe und Familie:

Ich darf selbst entscheiden:

  • Möchte ich heiraten?
  • Wen möchte ich heiraten?
  • Möchte ich Kinder haben?
  • Wie möchte ich meine Kinder erziehen?
Zwei lächelnde Frauen nebeneinander. Eine mit lockigen dunklen Haaren und Perlenkette, die andere mit glatten braunen Haaren und Pony.

Ich entscheide selbst: Wen möchte ich heiraten?

Ich entscheide selbst:

  • Möchte ich einen Mann oder eine Frau heiraten?


Im Grundgesetz steht:

Der Staat schützt die Ehe zwischen 2 Menschen.

Also können zum Beispiel auch 2 Frauen heiraten.

  • Oder 2 Männer.
Eine diverse Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kleinkindern, alle lächeln. Ein Erwachsener trägt grün, der andere blau, die Kinder tragen Orange.

Der Staat darf Kinder nicht von ihren Eltern trennen.

Der Staat darf Kinder nicht von ihrer Familie trennen.

Es gibt seltene Ausnahmen.

Bei den Ausnahmen geht es immer darum:

Den Kindern soll es gut gehen.

Eine Frau mit rotem Pferdeschwanz, gelbem Kleid und roten Schuhen schiebt einen orangen Kinderwagen auf dem Gehweg.

Alle Menschen müssen besonders gut auf Mütter aufpassen.

Jede Mutter verdient besonderen Schutz.

Zum Beispiel:

Eine Mutter darf einige Wochen vor und nach der Geburt nicht arbeiten.

Ein Arbeit-Geber darf einer schwangeren Frau nicht kündigen.

Eine diverse Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kleinkindern, alle lächeln. Ein Erwachsener trägt grün, der andere blau, die Kinder tragen Orange.

Es ist für die rechte von Kindern egal, ob die Eltern verheiratet sind.

Manche Eltern sind verheiratet.

Manche Eltern sind nicht verheiratet.

Für die Rechte von den Kindern ist das egal.

  • Alle Kinder haben die gleichen Rechte.