Artikel 6 im deutschen Grundgesetz

Ich entscheide selbst: Möchte ich heiraten? Möchte ich Kinder haben?
Der Staat schützt Ehe und Familie:
Ich darf selbst entscheiden:
- Möchte ich heiraten?
- Wen möchte ich heiraten?
- Möchte ich Kinder haben?
- Wie möchte ich meine Kinder erziehen?

Ich entscheide selbst: Wen möchte ich heiraten?
Ich entscheide selbst:
- Möchte ich einen Mann oder eine Frau heiraten?
Im Grundgesetz steht:
Der Staat schützt die Ehe zwischen 2 Menschen.
Also können zum Beispiel auch 2 Frauen heiraten.
- Oder 2 Männer.

Der Staat darf Kinder nicht von ihren Eltern trennen.
Der Staat darf Kinder nicht von ihrer Familie trennen.
Es gibt seltene Ausnahmen.
Bei den Ausnahmen geht es immer darum:
Den Kindern soll es gut gehen.

Alle Menschen müssen besonders gut auf Mütter aufpassen.
Jede Mutter verdient besonderen Schutz.
Zum Beispiel:
Eine Mutter darf einige Wochen vor und nach der Geburt nicht arbeiten.
Ein Arbeit-Geber darf einer schwangeren Frau
nicht kündigen.

Es ist für die rechte von Kindern egal, ob die Eltern verheiratet sind.
Manche Eltern sind verheiratet.
Manche Eltern sind nicht verheiratet.
Für die Rechte von den Kindern ist das egal.
- Alle Kinder haben die gleichen Rechte.