Artikel 7 im deutschen Grundgesetz


Drei Personen sitzen und stehen an einem Tisch. Eine Person sitzt im Rollstuhl, eine zweite Person sitzt auf einem Stuhl, eine dritte steht. Alle unterhalten sich. Auf dem Tisch liegen zwei Hefte.

Der Staat bestimmt: So sollen die Schulen arbeiten.

Der Staat hat die Aufsicht über alle Schulen.

Die Bundesländer sind für die Schulen zuständig.

Bundesländer sind zum Beispiel: Hessen, Bayern, Sachsen.


Jedes Bundesland darf selbst über die Schulen entscheiden.

Zum Beispiel bestimmen die Bundesländer:

Was sollen die Schüler und Schülerinnen lernen?

Wieviele Lehrer und Lehrerinnen soll es geben?

  • Wie bilden wir Lehrer und Lehrerinnen aus?
Eine Frau schiebt eine Person im Rollstuhl. Im Hintergrund sind verschiedene Glaubenshäuser wie eine Kirche, eine Synagoge, eine Moschee und ein Tempel als Zeichnungen zu sehen.

Für den Religions-Unterricht gelten besondere Regeln.

Die Erziehungs-Berechtigten bestimmen:

  • Soll mein Kind am Religions-Unterricht teilnehmen?
  • An welchem Religions-Unterricht soll mein Kind teilnehmen?


Erziehungs-Berechtigte können sein:

  • Eltern
  • andere Personen, die ein Gericht bestimmt hat
Schwarze Bibel mit weißem Kreuz auf dem Einband. Eine Seite ist aufgeschlagen.

Fast alle Schulen müssen Religion unterrichten.

Es gibt Ausnahmen.

Einige Schulen sind bekenntnis-frei.

Bekenntnis-frei heißt:

Die Schule ist unabhängig von Religion.


Die Bundesländer bestimmen die Regeln für den Religions-Unterricht.

Großes, gelbes Schulgebäude mit vielen Fenstern, rotem Dach und Uhr über dem Eingang.

Private Schulen sind erlaubt.

Private Schulen brauchen eine Erlaubnis vom Staat.

Eine private Schule müssen sich an bestimmte Regeln halten.

Dann muss der Staat die privaten Schulen erlauben.


Es gibt keine Vorschule mehr.