Artikel 8 im deutschen Grundgesetz


Sechs Personen demonstrieren gemeinsam mit Schildern. Zwei Personen sitzen im Rollstuhl. Auf den Schildern stehen Aussagen wie „Ich bin wertvoll“, „Gleiche Rechte für alle“ oder „Ich darf so leben, wie ich will“. Die Personen tragen winterliche Kleidung in verschiedenen Farben.

Wir dürfen uns versammeln.

Wir dürfen demonstrieren.

Wir haben das Recht, uns zu versammeln.

Wir können zum Beispiel an einer Demonstration teilnehmen.

Oder eine Demonstration organisieren.


Ich darf mich auch aus anderen Gründen mit Menschen treffen.

Der Staat darf sich da nicht einmischen.

Ich bestimme selbst, mit wem ich mich treffe.

Im Grundgesetz heißt das: Versammlungs-Freiheit


Aber:

Das Treffen oder die Demonstration muss friedlich sein.

Wir dürfen keine Waffen dabei haben.

Wir müssen uns an Regeln halten.


Dieses Recht gilt nur deutsche Bürger und Bürgerinnen.

Also für Menschen mit einem deutschen Personalausweis.